Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

Bundeswahlausschuss entscheidet über Vor­schläge zur Europawahl (Fr, 29 Mär 2024)
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am Freitag, 29. März, in öffent­licher Sitzung über die Wahlvorschläge von politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments. Das elfköpfige Gremium unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Ruth Brand tritt damit zu seiner ersten Sitzung in Berlin zusammen und bestimmt über die Zulassung der gemeinsamen Listen für alle Länder und der Listen für einzelne Länder. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen.
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Bundestag bezieht vor 25 Jahren das umgebaute Reichstagsgebäude (Thu, 28 Mar 2024)
Nach der Wiedervereinigung hat der Deutsche Bundestag im Juni 1991 beschlossen, den Sitz von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. Vor 20 Jahren, am 19. April 1999, war es so weit: das deutsche Parlament kehrte nach Berlin zurück. „Berlin ist von nun an die politische Metropole Deutschlands; das umgebaute Reichs­tagsgebäude ist ab heute Sitz des Deutschen Bundestages“, umschrieb Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) das Ereignis in der ersten Sitzung in Berlin.
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Bund und Länder suchen Kompromiss bei Inves­ti­tions­gesetz für die Schiene (Wed, 27 Mar 2024)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 22. März 2024, das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (20/8288, 20/8651, 20/10416) in den Vermittlungsausschuss überwiesen (20/10846). Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 22. Februar 2024 gebilligt. Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Tragung der Kosten von Ersatz- und Umleitungsverkehren. Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden. Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern. Sanierung nicht nur der Hauptstrecken Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr ins Hintertreffen geraten. Das Gesetz wird nun dem Vermittlungsausschuss zugeleitet. Ein Sitzungstermin steht noch nicht fest. Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (ste/27.03.2024)
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Ulrich Kelber: Nationale KI-Aufsichts­struktur zeitnah festlegen (Wed, 27 Mar 2024)
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Ulrich Kelber, empfiehlt dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen. Dabei sei die bei seiner Behörde vorhandene Expertise „bestmöglich“ zu nutzen. Nur so könne die Vorbereitung auf die komplexen mit der KI-Aufsicht einhergehenden Aufgaben gelingen und der Aufbau der erforderlichen Ressourcen vor dem Inkrafttreten der Verordnung sichergestellt werden. Dies geht aus seinem Tätigkeitsbericht (20/10800) für das Jahr 2023 hervor. Kelber hatte den Bericht am Mittwoch, 20. März 2024, an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Zugriff auf das biometrische Lichtbild Auch soll der Gesetzgeber den Empfehlungen des Berichts zufolge in bereichsspezifischen Vorschriften klare Beschränkungen insbesondere hinsichtlich Zweck und Dauer einer elektronischen Weiterverarbeitung von Daten festlegen, die durch Polizei- und Verwaltungsbehörden aus dem Chip eines Passes oder Personalausweises ausgelesen wurden. „Der Gesetzgeber sollte öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildere Verfahren nicht zur Verfügung stehen“, heißt es dazu in dem Bericht weiter. Darin wird dem Gesetzgeber des Weiteren empfohlen, eindeutige und umfassende Regelungen zur Zusammenarbeit der Aufsichtsorgane über die Nachrichtendienste zu schaffen. Daneben spricht sich der Bundesbeauftragte dafür aus, in dem für das Jahr 2024 geplanten zweiten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts für die Datenerhebung aus dem Internet und deren Weiterverarbeitung durch die Dienste genaue Vorgaben im Gesetz zu schaffen Forderung nach einem Bundestransparenzgesetz Dem Bundestag rät der Bundesbeauftragte zudem, gegenüber der Bundesregierung und dem EU-Gesetzgeber auf eine „erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung“ des Verordnungsentwurfs zur Chatkontrolle „im Sinne des EP-Berichts von November 2023 zu drängen, der eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet, die deutsche und europäische (Kommunikations-)Grundrechte wahrt und ein flächendeckendes und anlassloses Auslesen privater Kommunikation verbietet“, oder anderenfalls darauf hinzuwirken, den Verordnungsentwurf insgesamt abzulehnen. Auch plädiert er dafür, anstelle einer zunehmenden Zersplitterung des Sicherheitsüberprüfungsrechts in Einzeltatbestände ein schlüssiges Gesamtkonzept für alle Überprüfungsverfahren zu entwickeln. Hierzu bedürfe es insbesondere einer Neudefinition und Ergänzung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Ferner spricht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für eine Zusammenlegung des Informationsfreiheits- und des Umweltinformationsgesetzes und die Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz aus. An die Bundesregierung gerichtet ist unter anderem die Empfehlung, zeitnah einen Entwurf umfassender spezifischer Gesetzesregelungen zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen, etwa zum Einsatz von KI im Beschäftigungskontext, zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle oder zum Umgang mit sensiblen Beschäftigtendaten. Daneben sollte die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesbeauftragten unter anderem eine Regelung treffen, dass elektronische Gesundheitskarten „nur sicher und persönlich zugestellt werden“. (sto/ste/27.03.2024)
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Vor 175 Jahren: Paulskirche verabschiedet Verfassung des Deutschen Reiches (Mon, 25 Mar 2024)
Vor 175 Jahren, am 27. März 1849, verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt am Main die „Verfassung des Deutschen Reiches“. Nachdem diese verabschiedet worden war, wurde sie von der Nationalversammlung einen Tag später, am 28. März, verkündet. Der Verabschiedung waren zehn Monate der Beratung unter lebhafter öffentlicher Beteiligung der Bevölkerung vorausgegangen. Am 18. Mai 1848 waren die gewählten Vertreter der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zunächst im Kaisersaal des Frankfurter Römers zusammengekommen, bevor sie sich feierlich an ihren Tagungsort, die Frankfurter Paulskirche, begaben. Bereits eine Woche nach ihrer Konstituierung begann die Nationalversammlung ihre Arbeit mit der ihr dringlichsten Aufgabe und setzte am 24. Mai mit großer Mehrheit einen Verfassungsausschuss ein. Persönliche und politische Freiheitsrechte Am 3. Juli begannen mit der ersten Lesung des Ausschussentwurfs die Beratungen der Grundrechte. Die zweite Lesung der Grundrechte folgte am 19. und 20. Dezember. Nach zwei Lesungen beschlossen die Parlamentarier am 21. Dezember 1848 mit der Verabschiedung des Einführungsgesetzes den Grundrechtskatalog, der als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Meinungs-, Presse-, Religions-, Versammlungs- und Gewerbefreiheit, Vereinsrecht, Freizügigkeit und so weiter) sowie die Abschaffung der Todesstrafe enthielt. Kostenlose öffentliche Bildung Auch die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freiheit der Person, das Briefgeheimnis, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre und das Petitionsrecht gehörten neben weiteren Rechten dazu. Von besonderer Bedeutung war für die Abgeordneten auch der Zugang zu einer öffentlichen kostenlosen Bildung der Staatsbürger. So sieht Paragraf 155 eine allgemeine Schulpflicht und die Schaffung genügend öffentlicher Schulen vor. Auch sollen Lehrer als Staatsdiener beschäftigt werden. Bundesstaatliche Reichsverfassung Im Anschluss an die Grundrechte beriet die Nationalversammlung die weiteren Bestimmungen der Reichsverfassung. Es folgten die Abschnitte über Reich und Reichsgewalt, das Reichsgericht, die Selbstständigkeit der deutschen Staaten, den Reichshaushalt, das Reichsoberhaupt und über den Reichsrat. Die zweite Lesung der Reichsverfassung begann am 23. und endete am 27. März 1849. Am Ende der zweiten Lesung war die „Verfassung des deutschen Reiches“ verabschiedet. Einen Tag später, am 28. März 1849, wurde sie von der Nationalversammlung verkündet. Nach der überwiegenden Vorstellung der Abgeordneten trat sie damit in Kraft. Gewaltenteilung Die Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten (sogenannte kleindeutsche Lösung mit 38 Mitgliedstaaten). Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der auch das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Dem Reichstag, der sich aus einem Staatenhaus und einem demokratisch zu wählenden Volkshaus zusammensetzte, oblagen vor allem die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive, der Reichsregierung. Die Regierung hatte ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Reichstages. Dieser wiederum konnte Minister anklagen. Der Kaiser war Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und für die völkerrechtliche Vertretung zuständig. Außerdem übte er das Begnadigungsrecht aus. Einklagbare Grundrechte Das Reichsgericht (Judikative), sollte unabhängig von Reichstag (Legislative) und Reichsregierung (Exekutive) Recht sprechen. Die Nationalversammlung führte nicht nur die Gewaltenteilung ein; beim Reichsgericht (Abschnitt V) sollte der einzelne Staatsbürger, vergleichbar mit der heutigen Verfassungsbeschwerde, seine verfassungsmäßigen Rechte selbst durchsetzen können. Das Reichsgericht war unter anderem auch zuständig für Streitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen. Ablehnung durch den preußischen König Am 3. April 1849 lehnte der von der Nationalversammlung zum „Kaiser der Deutschen“ gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt unter Berufung auf seine im Gottesgnadentum begründete monarchische Legitimation ab. Damit waren die Bemühungen der Nationalversammlung um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats gescheitert. Anerkennung der Reichsverfassung durch einige Bundesstaaten Zwar hatten in einer Note vom 14. April 1849 28 Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes (Abschnitt IV, Artikel 2 § 87) ihre Anerkennung der Reichsverfassung erklärt, Ende April und Anfang Mai waren Württemberg, Sachsen und die bayerische Rheinpfalz gefolgt. Auch die preußischen Kammern hatten sich für die Anerkennung ausgesprochen. Trotzdem wurde die Verfassung nie eingeführt. Der preußische König ließ am 27. April 1849 die Erste Kammer vertagen und die Zweite Kammer auflösen. Mit einer Depesche vom 28. April ließ er definitiv die Verwerfung der Reichsverfassung erklären. Scheitern der Reichsverfassung Die Nationalversammlung forderte daraufhin die deutschen Regierungen, Parlamente und Gemeinden auf, die Verfassung alsbald in Kraft zu setzen und nach ihr zu verfahren, insbesondere die vorgesehenen Wahlen durchzuführen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. In der Folge verließen viele Abgeordnete die Nationalversammlung, entweder weil sie von ihren Regierungen zurückberufen wurden oder weil sie die Einführung der Verfassung als gescheitert ansahen. Im Juni wurde die übrige Versammlung gewaltsam aufgelöst. Die „Verfassung des Deutschen Reiches“ trat zwar nie in Kraft, war aber Vorbild für alle späteren deutschen Verfassungswerke und schuf die Grundlagen für den Parlamentarismus in Deutschland. (klz/25.03.2024)
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Fragestunde am 10. April (Mon, 25 Mar 2024)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 10. April 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/25.03.2024)
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Fragen an Außen­ministerin Baerbock und Digital­minister Wissing (Mon, 25 Mar 2024)
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 10. April 2024, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich die Bundesaußenministerin, Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), und der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing (FDP), den Fragen der Abgeordneten im Parlament. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu acht-minütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (ste/25.03.2024)
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Regierung will Schwangere vor Abtreibungsgegnern schützen (Mon, 25 Mar 2024)
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/10861), durch den der Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen zum Schwangerschaftsabbruch sichergestellt werden soll, berät der Bundestag am Mittwoch, 10. April 2024. Nach der 40-minütigen Debatte ist die Überweisung des Entwurfes an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“. Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten, die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen, konfrontiert. Die Schwangeren träfe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation. Letztverantwortung der Schwangeren sicherstellen Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen solle mit dem geplanten Gesetz beispielweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, eine Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. (hau/28.03.2024)
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Antrag zur Förderung von Geothermie (Mon, 25 Mar 2024)
Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 10. April 2024, über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/82110) ab. Dazu hat der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/10666) vorgelegt. Antrag der Unionsfraktion In ihrem Antrag wirbt die Unionsfraktion für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen und auch beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen einen Anreiz zu schaffen, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/25.03.2024)
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AfD will Reform der Anerkennung von Vaterschaften (Mon, 25 Mar 2024)
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Gesetzentwurf „zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften“ steht am Mittwoch, 10. April 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an eine 40-minütige Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen. (hau/25.03.2024)
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30. Jahrestag des Völkermordes in Ruanda (Mon, 25 Mar 2024)
Anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermordes in Ruanda findet am Donnerstag, 11. April 2024, im Bundestag eine vereinbarte Debatte statt. Knapp 70 Minuten sind dafür eingeplant. Von April bis Juni 1994 wurden unter den Augen der Weltöffentlichkeit und in Gegenwart einer weitgehend machtlosen VN-Mission in dem zentralafrikanischen Land an die eine Millionen Menschen ermordet, mehrheitlich Angehörige der Tutsi. (hau/25.03.2024)
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Union will Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft (Mon, 25 Mar 2024)
Über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft“ (20/10371) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 11. April 2024, im Anschluss an eine knapp 70-minütige Debatte ab. Dazu wird der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. Antrag der Unionsfraktion Eine „Wirtschaftswende“ und ein „Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft“ fordert die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag. Die Abgeordneten wollen unter anderem, dass die Bundesregierung eine Begrenzung der Sozialabgaben bei 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns wieder einführt, Überstunden für Vollzeitbeschäftigte steuerlich begünstigt und für Bürgergeldbezieher strengere Sanktionen einführt, wenn diese die Arbeitsaufnahme verweigern. Des Weiteren fordert die Fraktion, die Stromsteuer dauerhaft und für alle auf das europäische Minimum von 0,05 Cent/kWh zu senken, die Netzentgelte zu halbieren sowie die geplanten Steuererhöhungen für Landwirte vollständig zurückzunehmen. Weitere Forderungen sind, sich im Europäischen Rat für den Stopp des Vorhabens einer „Europäischen Lieferkettenrichtlinie“ einzusetzen sowie ein Belastungsmoratorium, das bis Ende 2025 keine zusätzliche Bürokratie für Wirtschaft und Bürger vorsieht. (emu/hau/25.03.2024)
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Bundestag debattiert über Bildungsgerechtigkeit (Mon, 25 Mar 2024)
„Gute Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit“ fordern die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem Antrag, der am Donnerstag, 11. April 2024, durch den Bundestag beraten werden soll. Nach der knapp 70-minütigen Debatte ist die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung geplant. (hau/25.03.2024)
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AfD will Bilanz des „Euro-Experiments“ ziehen (Mon, 25 Mar 2024)
„21 Jahre lang ,stark wie die Mark‘ – Jetzt eine ehrliche Bilanz des Euro-Experiments in Deutschland“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 11. April 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er soll im Anschluss an die 40-minütige Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Europaausschuss die Federführung übernehmen. (hau/25.03.2024)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Mon, 25 Mar 2024)
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Wochentag, 11. April 2024, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse: Übereinkommen: Die Bundesregierung bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen (20/10820) im Bundestag ein. Der Entwurf soll zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Lebensmittel: Die Fraktion der AfD kündigt an, einen Antrag mit dem Titel "Anerkennung der Selbstregulation bei Werbung für Lebensmittel" vorzulegen. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten werden Fleisch: Die AfD-Fraktion kündigt an, erstmals einen Antrag mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen – Kennzeichnungspflicht für künstlichen Fleischersatz aus dem Labor" vorzulegen. Weitere Beratung soll die Vorlage im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft erfahren. (eis/25.03.2024)
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