Anhörung zum Thema „Entwicklung des Gasmarktes"
(Mi, 20 Mär 2024)
Der Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Entwicklung des Gasmarktes und globaler LNG-Kapazitäten“. (15.03.2024) Die Sitzung
wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zu Nachhaltigkeitsaspekten der Fußball-EM 2024
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit Nachhaltigkeitsaspekten der Fußball-EM 2024 in Deutschland. Zum öffentlichen Fachgespräch sind
DFB-Turnierdirektor Philipp Lahm und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašic eingeladen. Vorbehaltlich der Genehmigung von Parlamentspräsidentin Bärbel Bas soll die Sitzung um 16.30 Uhr im Saal
3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnen. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen
unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung
von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die
Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (15.03.2024)
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Anhörung zur Finanzmarktdigitalisierung
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Finanzausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Finanzmarktdigitalisierung“. Das Gremium tagt ab 14.30 Uhr im Saal E.400 des Paul-Löbe-Haus.
Das Gremium übernimmt in der Regel die federführenden Ausschussberatungen in den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der
Steuerpolitik. (12.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zum Thema „Chancengleichheit“
(Wed, 20 Mar 2024)
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Faktoren, die über Bildungs- und Entwicklungschancen entscheiden können: Soziale Bildung
und Teilhabe außerhalb von Bildungseinrichtungen“. Das öffentliche Fachgespräch beginnt um 15 Uhr im Saal 2.200 des Paul-Löbe-Haus und dauert etwa eineinhalb Stunden. Die fünfköpfige Kinderkommission
ist ein Unterausschuss des Familienausschusses. Sie vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. (15.03.2024) Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Bundesengagementstrategie
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigt sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit dem Thema „Bundesengagementstrategie“. Der Ausschuss tagt ab 16.30 Uhr für ca. zwei Stunden im Saal
4.800 des Paul-Löbe-Hauses. Die Mitglieder des Unterausschusses des Familienausschusses befassen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Darüber hinaus wirkt
das Gremium an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Sharing Economy im Tourismus
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Tourismusausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit modernen Tourismuskonzepten und der sogenannten Sharing-Economy in Stadt und Land. Die öffentliche Anhörung beginnt um 15 Uhr im
Saal 4.600 des Paul-Löbe-Hauses und dauert etwa eineinviertel Stunden. Mit seinen 19 Mitgliedern setzt sich das Gremium für gute touristische Rahmenbedingungen ein und macht sich für das rechtzeitige
Erkennen und Vermarkten globaler Trends stark. (13.03.2023) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. März, ab 15 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Anhörung zur Modernisierung des Postwesens
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Wirtschaftsausschuss befasst sich am Mittwoch, 20. März 2024, mit Vorlagen zur Modernisierung des deutschen Postwesens. Die öffentliche Anhörung beginnt um 9 Uhr im Saal E.200 des Paul-Löbe-Haus
und dauert etwa eineinhalb Stunden. Grundlage der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG, 20/10283) sowie
ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel "Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital" (20/9733). (13.03.2024) Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und
im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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60. Sitzung des Digitalausschusses
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Digitales kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer teilweise öffentlichen Sitzung zusammen. Es stehen unter anderem der Bericht der Bundesregierung zum Evaluationsbericht zur
Gigabitrichtlinie 2.0 und ein Bericht der Bundesregierung zu der Umsetzung des Data Acts und zu den geplanten Aufsichtsstrukturen im öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung. Die Mitglieder
des Gremiums widmen sich den aktuellen netzpolitischen Themen – einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Im Digitalausschuss sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und
Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel gestellt werden. (18.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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49. Öffentliche Sitzung des Sportausschusses
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Sportausschuss ist am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Zu den Kernaufgaben des Sportausschusses gehört die Förderung und Finanzierung effektiver und
nachhaltiger Rahmenbedingungen für den Spitzensport, auch im Bereich des Sports für Menschen mit Behinderungen. Seine 19 Mitglieder erarbeiten außerdem Regelungen zur Bekämpfung von Doping und
Manipulation im Sport, sie beschäftigen sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche, halten Kontakt zu Sportverbänden und lassen von unterschiedlichen
Organisationen informieren. (13.03.2024) Die Sitzung wird zeitversetzt am Donnerstag, 21. März, ab 14 Uhr im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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63. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Die Mitglieder des Familienausschusses beschäftigen sich mit
unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der
älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (15.03.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.
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67. Sitzung des Bildungsausschusses
(Wed, 20 Mar 2024)
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung kommt am Mittwoch, 20. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der
Forschungs- und Bildungspolitik. Darüber hinaus berät das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) den Bundestag bei forschungs- und technologiepolitischen Fragen. (15.03.2024) Die Sitzung wird live
auf www.bundestag.de übertragen.
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Diskussionsveranstaltung „Lehren aus Afghanistan - Die Sicht der Einsatzkräfte“
(Tue, 19 Mar 2024)
Die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“ widmet sich in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 19. März 2024, dem Thema „Lehren aus Afghanistan - Die Sicht der
Einsatzkräfte“. Das Gremium tagt ab 17.30 Uhr für ca. zwei Stunden im "Foyer" des Paul-Löbe-Hauses. Das Gremium aus elf Abgeordneten und elf Sachverständigen untersucht den gesamten Zeitraum des
deutschen Engagements in Afghanistan von 2001 bis 2021. Auf dieser Basis sollen Ansätze zur Optimierung des vernetzten Ansatzes als Grundprinzip deutscher Außenpolitik entwickelt werden. Die Sitzung
wird live auf www.bundestag.de übertragen. Der vernetzte Ansatz in der Sicherheitspolitik beschreibt die Verzahnung militärischer, polizeilicher, diplomatischer, entwicklungspolitischer und
humanitärer Instrumente bei Einsätzen im Rahmen internationaler Friedensmissionen. Ob dieser Ansatz der richtige war und wie das Zusammenspiel von militärischen und zivilen Maßnahmen im
internationalen Krisenmanagement aussehen müsste, um erfolgreich zu sein – dazu soll die Enquete-Kommission dem Bundestag Vorschläge für die Zukunft machen. (15.03.2024)
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Sachverständige: TKÜ hilft bei Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstahl
(Mon, 18 Mar 2024)
Um die „Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“ ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 18. März 2024. Die Sachverständigen nahmen Stellung zu einem Gesetzentwurf
der CDU/CSU-Fraktion, mit dem die für den Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) befristet vorgesehene Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) über den 11. Dezember 2024 hinaus gelten soll (20/9720). Die
Sachverständigen sprachen sich überwiegend für eine Entfristung aus. Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, in seiner Stellungnahme
erläuterte, wurden mit dem vor fünf Jahren beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der TKÜ durch die Aufnahme des WED
in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung als sogenannte Katalogtat in die Strafprozessordnung befristet erweitert. "Erheblicher Eingriff in Grundrechte" Kelber betonte, dass die Telefonüberwachung
ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 des Grundgesetzes sei, nach dem das Fernmeldegeheimnis unverletzlich ist. Zudem dürfte sie nur in sehr wenigen besonderen Fallkonstellationen
eine erfolgversprechende Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung der Tat darstellen. Eine angestrebte Effizienz-Beurteilung der Regelung sei nicht möglich, da weder die Deliktszahlen noch die
Aufklärungsquoten der Kriminalstatistik der letzten Jahre repräsentativ seien. Da die Wirksamkeit der bisherigen Gesetzesänderung noch nicht abgeschätzt werden könne, wäre eine permanente
Aufnahme des WED vor dem Hintergrund der Intensität des Eingriffs verfrüht, sagte Kelber. Er sprach sich für eine repräsentative Evaluierung und eine Verlängerung der ursprünglichen Regelung um
weitere fünf Jahre aus. Kelber nahm an der Anhörung teil, da die Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht, bei Gesetzentwürfen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gelegenheit zur Teilnahme an der Anhörung zu geben. Sparsamer Gebrauch von TKÜ Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden begrüßten
den Gesetzentwurf. Peter Holzwarth, Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, erklärte in seiner Stellungnahme, die TKÜ verbessere
in geeigneten Fällen die Aufklärungsmöglichkeiten erheblich und sei deshalb nach wie vor erforderlich. In der Praxis werde bei ungeklärten Wohnungseinbrüchen sehr sparsam von der Möglichkeit
der TKÜ Gebrauch gemacht, woraus zu schließen sei, dass die besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie das Erfordernis der Subsidiarität durchaus ernst genommen werden. Lars Mahnke,
Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, der den Deutschen Richterbund vertrat, verwies auf eine Evaluierung des Bundesjustizministeriums unter Einbindung der Länder, des
Generalbundesanwaltes und des Bundeskriminalamtes, die mit Schreiben vom 26. Februar 2024 dem Ausschuss übersandt worden sei. Die Praxis spreche sich danach einhellig für eine Entfristung der
bestehenden Möglichkeit aus, jedenfalls aber für eine Verlängerung der Befristung. Die dort genannten Argumente überzeugten vollständig. Perspektive der polizeilichen Praxis Der Bund Deutscher
Kriminalbeamter begrüßt nach den Worten seines Bundesvorsitzenden Dirk Peglow den Gesetzentwurf ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit
gebe, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellten. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED auch weiterhin
in den Katalog der Strafprozessordnung aufgenommen werden, unter anderem weil die TKÜ zur Aufklärung bislang unbekannter Mittäter oder Täterstrukturen beitrage und Hinweise auf begangene oder
geplante Straftaten, Beuteabsatz sowie zur Identifizierung von Hehlern und Anmietung von Tatfahrzeugen gebe. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander
Poitz, bezeichnete die TKÜ ebenfalls als notwendiges Instrument bei der Bekämpfung des WED und forderte die Entfristung im bestehenden Gesetz. Die langjährige Erfahrung polizeilicher Ermittlerinnen
und Ermittler zeige, dass Täterstrukturen regelmäßig nicht mehr aufzuklären sind, wenn die Möglichkeit zur Kommunikationsüberwachung entfalle. Positiv sei auch, dass die TKÜ künftig bei
Einbruchdiebstahl zulässig sein soll, ohne dass zugleich einschränkend der Verdacht eines bandenmäßig begangenen Diebstahls vorliegen müsse. Eine erneute Befristung der Regelung für weitere fünf
Jahre, wie sie im aktuellen Diskurs vorgeschlagen werde, sei aus Sicht der GdP nicht zielführend. "Kaum Änderung zu erwarten" Auch Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm von der Staatsanwaltschaft
Memmingen sprach sich dafür aus, den WED nach Paragraf 244 Absatz 4 des Strafgesetzbuches unbefristet als Katalogstraftat in der Strafprozessordnung zu belassen. Dadurch und die damit neben der
Telefonüberwachung zugleich ermöglichten weiteren Ermittlungsmaßnahmen könnten Hinweise auf die Person des Täters, Erkenntnisse über die Tatplanung oder etwaige zurückliegende Taten gewonnen
werden. Aus der Sicht von Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, ist nicht davon auszugehen, dass die Umsetzung des
Gesetzentwurfs maßgeblich an den Fallzahlen und der Aufklärungsquote etwas ändern wird. Dafür hätten sich bislang nicht deutlich genug Änderungen seit 2019 gezeigt, und der geringe Einsatz der
Maßnahme spreche auch nicht für einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtsituation. Vor diesem Hintergrund griffen die Hauptargumente des Gesetzentwurfs nicht. Dennoch scheine eine Beibehaltung der
gegenwärtigen Gesetzeslage und insofern eine Zustimmung zum Gesetzentwurf berechtigt, da der Ermittlungsansatz bei WED überwiegend nicht ausreichend sei. Rechtsanwälte gegen Entfristung Prof. Dr.
Björn Gercke, Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), und Gül Pinar, Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), lehnten in ihren
Stellungnahmen den Gesetzentwurf ab. Gercke sagte, die Evaluierung des Bundesjustizministeriums lasse eine kaum messbare Bedeutung der Regelung in der Ermittlungspraxis erkennen. In jedem Fall wäre
eine Fortgeltung zu befristen. Zudem sei die TKÜ eine der grundrechtsinvasivsten Maßnahmen, die die Strafprozessordnung kenne. Der abzulehnende Gesetzentwurf reihe sich aus Sicht der BRAK nahtlos in
den Trend zur Ausweitung strafprozessualer Befugnisnormen ein, sagte Gercke, der von Symbolpolitik sprach. Auch der DAV widerspricht Pinar zufolge der vorgesehenen Regelung, da sie einen
unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis darstelle. Die Evaluierung des Bundesjustizministerium sei nicht geeignet, die Bedenken gegen eine Verlängerung
der Aufnahme des WED in den Katalog zu beseitigen. Die Sachverständigen Holzwarth, Poitz und Thamm nahmen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teil, Mahnke und Peglow wurden von der
SPD-Fraktion nominiert, Gehrke und Wollinger von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Pinar von der FDP-Fraktion. Entwurf der Unionsfraktion Wie die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Entwurf schreibt, sind
die registrierten WED-Fälle von laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 in der Zeit zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen, dann aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen. Die
Aufklärungsquote sei demgegenüber gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche sei damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering. Der WED
beeinträchtige das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich, heißt es weiter zur Begründung. Die Aufklärung von Straftaten sei Aufgabe der Strafrechtspflege. Deren Umsetzung verlange nach
Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen. Daher seien mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) in der vergangenen
Legislaturperiode zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der TKÜ erweitert worden. Diese Erweiterung sei allerdings nur befristet für fünf
Jahre aufgenommen worden und ende am 11. Dezember 2024, solle aber über dieses Datum hinaus gelten. Der Rechtsausschuss hatte in seiner 93. Sitzung am 13. März 2024 beschlossen, die
Ausschussdrucksache 20(6)88 „Evaluierung des Bundesministeriums der Justiz zur Effizienz des § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe j der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl nach §
244 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB)“ in die öffentliche Anhörung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen im ausgewählten Zeitraum und wegen der besonders intensiven
Grundrechtseingriffe spricht sich das Ministerium in der Evaluierung für eine Verlängerung der Befristung um weitere fünf Jahre aus. (mwo/18.03.2024)
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Sachverständige betonen Potenzial der frühkindlichen Bildung
(Mon, 18 Mar 2024)
Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der
CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 18. März 2024, geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die
Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem
Finanzierungsvorbehalt stünden. Soziale Schere schon in jungem Alter Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte
Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die
Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“. Prof. Dr. Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität
Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, dass Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder
aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben - überwiegend Kinder
aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung. "Investitionen in Bildung zahlen sich aus" Für Familien sei
ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten
Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als
besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung. In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen.
Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden,
müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“. Infrastruktur in Ostdeutschland Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Dr. Sophie Koch vom Volkssolidarität
Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet - auch in städtischen
Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier
gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch. Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein.
Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall. Pro und Contra von
Entwicklungsdiagnostik Prof. Dr. Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein
wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere
systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie. Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach
einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu
fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht
vereinbar“, sagte sie. Kosten für die gute Qualität Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia
Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch - mit Blick auf die
Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen - der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots. Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem
Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es
sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er. "Bundesweit keine einheitliche
Situation" Dr. med. Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen
zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das
ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck. Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden
müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und
der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir
nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“. (hau/18.03.2025)
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21. Sitzung des Unterausschuss Globale Gesundheit
(Mon, 18 Mar 2024)
Der Unterausschuss Globale Gesundheit ist am Montag, 18. März 2024, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Seine 17 Mitglieder diskutieren alle Themen der Gesundheitspolitik – von der
Bewältigung der Corona-Pandemie über die menschenwürdige, qualitativ hochwertige Pflege bis hin zur flächendeckenden ärztlichen Versorgung. (18.03.2024)
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